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Mai 2012
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Archiv der Kategorie Kündigung fristlos

Kritik bei Facebook rechtfertigt keine Kündigung

Bei der Frage, ob ein Arbeitnehmer wegen negativer Äußerungen auf Facebook  über einen Kunden seines Arbeitgebers gekündigt werden darf, ist unter anderem zu berücksichtigen, ob die Äußerung im «öffentlichen» oder über den so genannten «privaten» Bereich bei Facebook nur im Freundeskreis erfolgt ist. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München mit Beschluss vom 29.02.2012 (Az.: 12 C 12.264, unanfechtbar) entschieden. In dem Verfahren ging es um Prozesskostenhilfe für eine Schwangere, der nach einem Facebook-Post gekündigt worden war. Die Klägerin arbeitete bei einem Sicherheitsdienst. Sie war von ihrem Arbeitgeber bei einer Firma eingesetzt worden, über die sie auf ihrem privaten Facebook-Account eine sehr negative Äußerung eingestellt hatte. (Zitat: “Boah kotzen die mich an von Firma X, da sperren sie einfach das Handy, obwohl man schon bezahlt hat … und dann behaupten die es wären keine Zahlungen da. Solche Penner … Naja ab nächsten Monat habe ich einen neuen Anbieter …”) Den Rest des Eintrags lesen »

Sexuelle Belästigung führt zur fristlosen Kündigung

Es müsste sich eigentlich herumgesprochen haben, dass Anzüglichkeiten (hier mal “vornehm” ausgedrückt) im betrieblichen Alltag nichts zu suchen haben. Auch Betriebsratsmitglieder sind deshalb nicht davor geschützt, den Job zu verlieren, wenn sie sexuelle Belästigungen begehen. In einem Fall, der jetzt bis zum Bundesarbeitsgericht ging, fiel ein Betriebsratsmitglied gleich mehrfach auf. So hatte es schon 2007 eine Abmahnung gegeben, weil er eine Mitarbeiterin mit einem “Schlag auf das Gesäß belästigt” hatte. Zur Kündigung kam es wegen vier Vorfällen sexuellen Inhalts, u.a. die anzügliche Bemerkung, eine Kollegin würde “für ihn ihre körperlichen Reize zur Schau stellen” (er meinte übrigens, nur “geneckt” zu haben). Auch machte er ihr anzügliche Angebote beim Mittagessen. Das BAG stimmte der fristlosen Kündigung zu und verwies darauf, nach dem AGG sei ausdrücklich unerwünscht jedes “sexuell bestimmtes Verhalten”, Den Rest des Eintrags lesen »

Verdacht einer Straftat reicht nicht zur Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer bei Empfang von Kundengeldern keine Quittung ausstellt, ist nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte jetzt den Fall zu entscheiden, in dem ein ‘Verwieger’ an der Rampe eines Abfallwirtschaftsunternehmens nicht, wie vom Arbeitgeber behauptet, eine Quittung ausgestellt hatte für angenommene EUR 14,99. Das Unternehmen wertete das als Verdacht auf Unterschlagung und sprach eine fristlose Kündigung aus. Der Mann, immerhin schon seit 1997 beschäftig, bestritt den Vorwurf und wies darauf hin, dass mit der Spätschicht keine Kassenübergabe stattgefunden habe und auch das Buchungssystem störanfällig war. Es ließ sich also nicht aufklären, ob hier wirklich Geld unterschlagen oder nur keine Quittung ausgestellt worden war. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht gaben dem Kläger recht, weil eine Unterschlagung nicht hinreichend bewiesen werden konnte (LAG Düsseldorf v. 17.01.2012 - 17 Sa 252/11).

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.kuendigung-abfindung-hamburg.de

private Nutzung Diensthandy - nicht immer ein Kündigungsgrund

Kann die private Nutzung eines Diensthandys den Job kosten? Mit dieser Frage hatte sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen zu befassen. Die Lufthansa-Tochter LSG Sky hatte in einer Überprüfung der Nutzungszeit von April 2008 bis Januar 2010 festgestellt, dass ca. 60 Angestellte in erheblicher Weise ihr Mobiltelefon zu privaten Zwecken genutzt hatten. Abmahnungen waren nicht erfolgt, obwohl das Unternehmen aufgrund der monatlichen Abrechnungen die Möglichkeit gehabt hätte, die Sachverhalte zu überprüfen. Jetzt kam es zu fristlosen Kündigungen. Das LAG stellte zunächst fest, dass es sich „an sich“ um einen wichtigen Kündigungsgrund handelt, wenn eine Störung im Leistungs- oder Vertrauensbereich in Betracht kommt. Weiter zu prüfen ist (Prognoseprinzip), ob ein Grund vorliegt, der sich auch künftig nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Schließlich sind noch in einem zweiten Schritt die Interessen des Arbeitgebers und die des Arbeitnehmers gegenüberzustellen und gegeneinander abzuwägen. Bei seiner Prüfung gelangte das LAG zu dem Schluss, dass die gekündigten Arbeitnehmer unter anderem auch wegen der langjährigen Duldung durch den Arbeitgeber irrtümlich davon ausgehen konnten, das Mobiltelefon zu privaten Zwecken nutzen zu dürfen. Das Gericht verwies darauf, dass der Arbeitgeber zunächst eine Mahnung hätte aussprechen können (LAG Hessen, Urt. v. 25.07.2011 – 17 Sa 1739/10).

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.kuendigung-abfindung-hamburg.de

Arbeitgeber “verpfiffen” - Europäischer Gerichtshof hebt Kündigung auf

Eine Berliner Altenpflegerin war fristlos gekündigt worden, weil sie ihren Arbeitgeber “verpfiffen” hatte. Jetzt gab ihr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte recht. Sie hatte Strafanzeige wegen besonders schweren Betruges gegen ihren Arbeitgeber Vivantes erstattet und als Begründung angegeben, Pflegebedürftige erhielten keine Pflegeleistung, weil zuwenig Personal eingesetzt würde. Auch die Angehörigen, die für die Kosten aufkommen, würden deshalb betrogen. Der medizinische Kontrolldienst der Krankenkassen hatte die Zustände in dem Altenpflegeheim ebenso als mangelhaft bewertet. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied jetzt, dass die Kündigung Den Rest des Eintrags lesen »

Bitte vorsichtig streiten - fristlose Kündigung droht

Wer bei einem Streit mit einem Kollegen vor Kunden ohne hinreichenden Anlass die Polizei ruft und zugleich seinen Arbeitgeber beschimpft, muss auch bei langer Beschäftigungsdauer mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Ein solches Verhalten begründet die Gefahr, dass der Arbeitnehmer bei nächster Gelegenheit erneut rücksichtslos seine vermeintlich berechtigten Interessen öffentlichkeitswirksam verfolgt (so das Landesarbeitsgericht Berlin in einer Entscheidung v. 06.05.2011 - 6 Sa 2558/10). In dem Fall geriet der Kläger (seit 9 1/2 Jahren bei den Berliner Verkehrsbetrieben beschäftigt) bei einer Busfahrt mit einem zugestiegenen Kollegen in Streit, stoppte daraufhin den mit Fahrgästen besetzten Bus und rief Den Rest des Eintrags lesen »

Kernzeit verletzt - kein Grund für eine fristlose Kündigung

Wie das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu Recht feststellt, rechtfertigt ein Verstoß gegen die Kernarbeitszeit allein noch keine fristlose Kündigung. Auch hier gilt, der Mitarbeiter muss vor der Kündigung zuerst abgemahnt werden (Az.: 6 Sa 270/09). In dem Fall hatte der Mann mehrfach erst nach Beginn der Kernarbeitszeit seine Tätigkeit aufgenommen. Statt eine Abmahnung auszusprechen, machte der Arbeitgeber in einem Gespräch deutlich, dass ein korrektes Verhalten erwartet werde. Als sich das Verhalten des Mitarbeiters nicht änderte, kündigte der Arbeitgeber fristlos. Das vorangegangene Gespräch werteten die Richter allerdings als unerheblich. Die “Warnfunktion” einer Abmahnung sei nicht enthalten gewesen. Die Kündigung sei deshalb unwirksam.

Verfasser: Fachanwanwlt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg

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