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10.5.2012 von admin.
Ob ein Wechsel des Eigentümers (Betriebsübergang) immer auch einen Wechsel des Arbeitsgebers bedeutet, ist häufig genug Streitfall vor den Arbeitsgerichten. Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt den Fall eines Rettungssanitäters zu beurteilen, der bei einer gemeinnützigen Gesellschaft in Sachsen beschäftigt war. Die zur Durchführung des Rettungsdienstes notwendigen Einsatzfahrzeuge sowie die Räumlichkeiten der Rettungswachen in dem Beschäftigungsort gehörten einem anderen Rechtsträger und wurden der gemeinnützigen Gesellschaft nur “zur Verfügung gestellt”. Dieser Rechtsträger kündigte den Vertrag mit der Gesellschaft aber fristlos und die Räumlichkeiten und Ausrüstungsgegenstände mussten am nächsten Tag zurückgegeben werden. Die Notfallrettung und den Krankentransport führten sofort drei andere Unternehmen durch, die auch die Einsatzfahrzeuge und die Rettungswachen nutzten. Der Rechtsstreit ging also Den Rest des Eintrags lesen »
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7.5.2012 von admin.
Wenn ein Beschäftigter wegen unterschiedlicher Krankheiten im Jahr 38 oder auch 57 Arbeitstage fehlt, reicht das nicht für eine Kündigung. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf im Fall einer Schwerbehinderten entschienden, die ohnehin tariflich nicht kündbar war (Urteil vom 05.03.2012- 14 Sa 1377/11). Wie es trotzdem zu einer Kündigung kam? Der Arbeitgeber hatte fristlos „aus wichtigem Grund“ und mit sozialer Auslauffrist gekündigt. Das Gericht meinte, eine negative Gesundheitsprognose sei aus solchen Fehlzeiten noch nicht zu schließen. Die schwerbehinderte Frau sei ständig krank, so der Arbeitgeber. Seit 2000 habe sie jedes Jahr krankheitsbedingte Fehlzeiten zwischen 38 und 109 Arbeitstagen gehabt, so 2008 57 und 2009 38 Arbeitstage. Dies deutete auf eine negative Gesundheitsprognose mit auch künftig hohen Fehlzeiten hin, so dass eine fristlose Kündigung aus „wichtigem Grund“ gerechtfertigt sei. Das sah das Landesarbeitsgericht anders. Für unkündbare Beschäftigte gebe es einen „verschärften Maßstab“, wann diese aus Den Rest des Eintrags lesen »
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7.5.2012 von admin.
Den Arbeitgeber zu “verpfeifen” kann zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen. Einen solche Fall des “Whistleblowing” hatte jetzt das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer hatte seinen Arbeitgeber angezeigt, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben. Das Gericht entschied, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Was war geschehen? Der Kläger, ein Vertriebsingenieur, war mehrere Monate arbeitsunfähig krank. Nach seiner Gesundung befand er sich - neben anderen Kollegen - in Kurzarbeit Null. Der Arbeitgeber versuchte in dieser Zeit ohne Erfolg, den Kläger zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags bewegen und kündigte schließlich das Arbeitsverhältnis, weil zwei eng mit ihm zusammenarbeitende Kollegen, die für hohen Umsatz sorgten, gedroht hatten, Den Rest des Eintrags lesen »
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30.4.2012 von admin.
Einer Bankangestellten wurde gekündigt, weil Sie ein “Gefällt mir” unter einen kritischen Beitrag ihres Ehemannes setzte. Kündigung also wegen Meinungsäußerung in sozialen Medien? Das Hamburger Abendblatt berichtet über den Fallder vor dem Arbeitsgericht Dessau verhandelt wurde. Einer leitenden Bankangestellten war nach 25 Jahren gekündigt worden, nachdem ihr Ehemann auf seiner Facebook-Seite geschrieben hatte: “Hab gerade mein Sparkassen-Schwein auf XXX getauft. Na ja, irgendwann stehen alle Schweine vor einem Metzger.” Als Namen setzte er die der Vorgesetzten seiner Frau ein. Zudem veröffentlichte er ein Fischfoto mit einem Sparkassensymbol. Daneben stand: “Unser Fisch stinkt vom Kopf.” Zur fristlosen Kündigung kam es dann, weil die Frau ein “Gefällt mir” unter den Beitrag setze und Den Rest des Eintrags lesen »
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26.4.2012 von admin.
Wenn eine Zeitarbeitsfirma Arbeitskräfte verleiht, geschieht dies oft nur an einen bestimmten Kunden. Entzieht dieser Kunde allerdings der Zeitarbeitsfirma den Auftrag, kann es vorkommen, dass der jeweils eingesetzte Leiharbeiter die Kündigung bekommt. Begründet wird die Kündigung dann damit, es bestehe keine Verwendung mehr. Auch gebe es keine neuen Kunden, an die jetzt verliehen werden könnte. Einen solchen Fall brachte jetzt ein Leiharbeitnehmer vor das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und bekam recht (LAG Rheinland - Pfalz, Urt. v. 24.02.2012, Az. 6 Sa 517/11).
Nach dieser Entscheidung muss eine Zeitarbeitsfirma bei einer Kündigung anhand der Auftrags- und Personalplanung nachvollziehbar darlegen, warum nicht nur eine kurzfristige Auftragsschwankung vorliegt. Den Rest des Eintrags lesen »
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25.4.2012 von admin.
Die Frage, ob Kollegen erzwingen können, dass jemanden gekündigt wird, wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich. Kaum jemand wird soweit gehen, einem anderen den Arbeitsplatz streitig zu machen. Denkt man. Aber weit gefehlt. Eine sog. “Druckkündigung” ist tatsächlich möglich, wenn “Kollegen” (die man wohl weiterhin so nennen muss) auf den Arbeitgeber einwirken, jemanden schlicht aus dem Betrieb zu entfernen. Ein solcher Fall lag jetzt auch dem Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am 24.04.2012 vor (AZ: 2 Sa 331/11), wobei die Richter klarstellten, nur im Ausnahmefall und je nachdem, was im Betrieb vorgefallen ist, kann der Arbeitgeber wegen einer solchen Drucksituation einen Beschäftigten entlassen. Passiert waren einige Streitigkeiten, weshalb im konkreten Fall trotzdem eine Den Rest des Eintrags lesen »
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15.4.2012 von admin.
Einen Aufhebungsvertrag (statt einer Kündigung) abzuschließen, ist auf jeden Fall schädlich für den späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld und kann zu einer Sperrzeit führen. So die landläufige Meinung, die (leider) auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Die Arbeitsagentur kann nämlich dem Einzelnen vorhalten, “auf Kosten der Versichertengemeinschaft” das Arbeitsverhältnis ohne Grund beendet zu haben. Der Zweck der bestehenden Sperrzeitregelung ist, die Versichertengemeinschaft vor Arbeitslosen zu schützen, die ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Häufig zitiert wird nun der Fall einer über 60jährigen Mitarbeiterin, die nach 39 Jahren Zugehörigkeit mit einer Abfindung von EUR 47.000 ausgeschieden war. Sie konnte allerdings eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass sie bei Anwendung der Sozialauswahl von einer Kündigung betroffen gewesen wäre. Das Landessozialgericht lehnte in diesem Einzelfall eine Sperrfrist ab (Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. 02. 2011, Az.: L 3 AL 712/09). Allerdings ist zu erkennen, dass die Abfindung unter dem Faktor 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr lag. Bei einer höheren Abfindung hätte das Gericht anders entschieden. Das ist auch aus dem inzwischen vorliegenden Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in diesem Fall abzuleiten. Die Richter dort: “Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der drohenden Arbeitgeberkündigung erfolgt bei Aufhebungsverträgen unter Vereinbarung einer Abfindung bis zur Höhe nach § 1a KSchG nur noch dann, wenn im konkreten Fall Anhaltspunkte für eine Gesetzesumgehung zu Lasten der Versichertengemeinschaft vorliegen.” (Urteil BSG v. 2.5.2012 – Az : B 11 AL 6/11 R). Das heißt im Umkehrschluss, bei einer höheren Abfindung wird die Rechtmäßigkeit immer geprüft. Es ist also in jedem Fall anwaltliche Hilfe erforderlich, wenn ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag geschlossen werden soll. Hinterher ist guter Rat nicht nur teuer, sondern oft nicht mehr möglich.
Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.kuendigung-abfindung-hamburg.de
Geschrieben in Sperrfrist, Arbeitslosengeld, Abfindung Höhe, Aufhebungsvertrag, Kündigung Arbeitsvertrag | Keine Kommentare »
10.4.2012 von admin.
Will sich ein Unternehmen von einem Mitarbeiter trennen, wird häufig ein Aufhebungsvertrag angeboten, mit dem endgültig Klarheit über das Ausscheiden und die Modalitäten geschaffen werden soll. Endgültig? Oft genug wird vergessen, auch den Bonus-Anspruch zu regeln, der entweder noch für das laufende (Geschäfts-)Jahr zu erfüllen ist oder wegen einer Freistellung/Beurlaubung nicht erfüllt werden konnte. Merke: Mit einer Freistellung verzichtet der Arbeitgeber auf die Arbeitsleistung, damit also auch auf den Erfolg, der üblicherweise während dieser Zeit erbracht werden kann. Unternehmensseitig wird dann gern argumentiert, wer nicht das ganze Jahr für das Unternehmen arbeitet, kann auch nicht die für den Gesamtzeitraum gesteckten Ziele erreichen. Also müssen Bonus oder Provision für das laufende Jahr Den Rest des Eintrags lesen »
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2.4.2012 von admin.
Mit rund 11.000 betriebsbedingten Kündigungen ist zu rechnen, weil eine Auffanglösung an der FDP (das ist die “fast drei Prozent”-Partei) gescheitert ist. Ob dies, wie Kurt Beck meint, ein “nie dagewesener Skandal in der deutschen Politik” ist, wird sich zeigen…. und vom Wähler, demnächst in NRW ausreichend gewürdigt werden. Für die Betroffenen kam jetzt jedenfalls die Kündigung ‘über Nacht’, bis spätestens 31. März. Zu raten ist weiterhin, auf jeden Fall anwaltliche Hilfe einzuholen und Kündigungsschutzklage einreichen zu lassen. Noch sind zu viele Details unbekannt, die abschließend bewerten lassen, ob es zum Beispiel Formfehler bei den Kündigungen gegeben hat. Die Erfahrung lehrt: Geklagt werden muss erst einmal. Informationen, die später, etwa nach Ablauf der Klagfrist erst vorliegen, nützen und Den Rest des Eintrags lesen »
Geschrieben in Arbeitsgericht, Arbeitslosengeld, Klage vor Gericht, Kündigung Arbeitsvertrag | Keine Kommentare »
30.3.2012 von admin.
Wer eine Kündigung vom Arbeitgeber bekommt, muss innerhalb von 3 Wochen dagegen Klage beim Arbeitsgericht einlegen. Sonst gilt die Kündigung als akzptiert. Es kommt also erstens darauf an, dass eine solche Kündigung schriftlich erfolgt (mündliche Kündigungen sind nicht zulässig). Und zweitens muss die Kündigung auch “in Empfang” genommen sein. Wird sie also zum Beispiel heute persönlich dem Mitarbeiter übergeben, ist der “Zugang” auch noch in diesem Monat erfolgt. Das selbe gilt allerdings selbst dann, wenn der Arbeitgeber das Kündigungsschreiben heute in den Haus-Briefkasten des Mitarbeiters wirft … oder werfen lässt. Der Grundsatz lautet: Jeder wird einmal täglich, also auch Morgen, am Sonnabend, in seinen Briefkasten schauen. Und dann spätestens hat man eben auch Kenntnis von der Kündigung. Nur sehr selten wird man sich auf Ausnahmen berufen können, etwa wenn grundsätzlich die “gelbe Post” nicht am Sonnabend ausgetragen wird, man also keinen Anlass hatte, dann auch in den Briefkasten zu schauen. Ob das am Ende trägt muss man sehen. Vernünftig und notwendig ist auf jeden Fall, für die Berechnung der 3-Wochen-Klagfrist sicherheitshalber von einem Zugang auch am Sonnabend auszugehen. Sonst wäre die Klagfrist nicht eingehalten und … siehe oben … die Kündigung eben akzeptiert. Das Risiko sollte niemand eingehen.
Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.kuendigung-abfindung-hamburg.de
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