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Mai 2012
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Archiv der Kategorie Krankheit

Wenige Krankheitstage reichen nicht für Kündigung

Wenn ein Beschäftigter wegen unterschiedlicher Krankheiten im Jahr 38 oder auch 57 Arbeitstage fehlt, reicht das nicht für eine Kündigung. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf im Fall einer Schwerbehinderten  entschienden, die ohnehin tariflich nicht kündbar war (Urteil vom 05.03.2012- 14 Sa 1377/11). Wie es trotzdem zu einer Kündigung kam? Der Arbeitgeber hatte fristlos „aus wichtigem Grund“ und mit sozialer Auslauffrist gekündigt. Das Gericht meinte, eine negative Gesundheitsprognose sei aus solchen Fehlzeiten noch nicht zu schließen. Die schwerbehinderte Frau sei ständig krank, so der Arbeitgeber. Seit 2000 habe sie jedes Jahr krankheitsbedingte Fehlzeiten zwischen 38 und 109 Arbeitstagen gehabt, so 2008 57 und 2009 38 Arbeitstage. Dies deutete auf eine negative Gesundheitsprognose mit auch künftig hohen Fehlzeiten hin, so dass eine fristlose Kündigung aus „wichtigem Grund“ gerechtfertigt sei. Das sah das Landesarbeitsgericht anders. Für unkündbare Beschäftigte gebe es einen „verschärften Maßstab“, wann diese aus Den Rest des Eintrags lesen »

Verzug des Arbeitgebers und Gehaltsanspruch

Ein wichtiger Grundsatz im Arbeitsrecht lautet: der Arbeitgeber kann in Verzug geraten, wenn er eine angebotene Arbeitsleistung nicht annimmt. Anspruch auf Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers besteht dann trotzdem. Ein Beispiel: Ist unklar, ob der Arbeitnehmer (nach einer Krankheit) wirklich arbeitsfähig ist, muss auf jeden Fall ein persönliches Angebot zur Arbeitsleistung erfolgen. Das heißt, um den Arbeitgeber in Annahmeverzug zu setzen, reicht kein wörtliches Angebot (und auch kein Telefonanruf), sondern der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsstelle antreten, sich also zu Arbeitszeitbeginn am Arbeitsplatz einfinden und seine “Dienste so anbieten, wie dies arbeitsvertraglich vereinbart wurde”. Dabei muss er natürlich auch “leistungswillig und auch leistungsfähig” sein, was in Krankheitsfällen oft im Streit ist.
Kein persönliches Angebot ist erforderlich, wenn eine Kündigung ausgesprochen und dagegegen Klage beim Arbeitsgericht eingereicht wurde. Hier gilt: Mit der Klagerhebung ist automatisch das (wörtliche) Angebot zur Arbeitsleistung verbunden und der Arbeitgeber hat schließlich durch die Kündigung zum Ausdruck gebracht, an der Arbeitsleistung kein Interesse mehr zu haben. Gleiches gilt (auch ohne Kündigung) natürlich dann, wenn der Arbeitgeber einseitig eine Freistellung ausgesprochen hat. Auch hier reicht das “wörtliche”, also möglichst schriftliche Angebot, wieder arbeit zu wollen.

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.kuendigung-abfindung-hamburg.de

Urlaub für Langzeitkranke - eine unendliche Geschichte

Wer hätte es gedacht: Da hat sich der Europäische Gerichtshof ein weiteres Mal zum Urlaubsanspruch für Langzeitkranke gemeldet und schwups meinen einzelne Arbeitsgerichte, es gäbe hier neuerdings eine zeitliche Begrenzung. So ist inzwischen die Pressemitteilung des LAG Baden-Württemberg (Urteil v. 21.12.2011 - 10 Sa 19/11) bekannt, nach der das Gericht entschieden hat, solche Ansprüche würden nach 15 Monaten verfallen. Interessant daran: Man beruft sich ausdrücklich auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH v. 22.11.2011, C-214/10) und meint, eine Ansammlung von Urlaubsansprüche über mehrere Jahre sei “nicht geboten”. Einem Arbeitnehmer, der bereits Ende November 2010 aus dem Unternehmen ausgeschieden war, wurden also die Urlaubsansprüche für 2007 und 2008 (die er krankheitsbedingt nicht in Anspruch nehmen konnte) abgelehnt und nur der Anspruch aus 2009 anerkannt. Merkwürdig nur, dass der EuGH in der vorgenannten Entscheidung eine konkrete Tarifregelung (mit einer 15 Monate-Begrenzung) vorliegen hatte und diese (!) für sachdienlich hielt. Eine generelle Aussage zu irgendeiner Begrenzung enthielt die Entscheidung gerade nicht. Dafür hat der EuGH den allgemeinen Hinweis Den Rest des Eintrags lesen »

Krankheit vor Kündigungsablauf

Es ist allgemein bekannt, dass die Krankenkassen auch dann Krankengeld zahlen müssen, wenn das Arbeitsverhältnis kurz vor dem Ende steht, also kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist. Krankengeld wird dann statt Arbeitslosengeld gezahlt, weil man nicht vermittelbar, sondern krank ist. Soweit so klar. Kann aber eine solche ärztliche Bescheinigung (”gelber Schein”) ausreichen, wenn sie erst am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses vorliegt, also erst dann die Arbeitsunfähigkeit besteht? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Landessozialgericht in NRW zu beschäftigen. Das Gericht: “Arbeitnehmer, die am letzten Tag ihres Arbeitsverhältnisses von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten ab dem Folgetag Krankengeld, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung Den Rest des Eintrags lesen »

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