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25.10.2011 von admin.
Es ist allgemein bekannt, dass die Krankenkassen auch dann Krankengeld zahlen müssen, wenn das Arbeitsverhältnis kurz vor dem Ende steht, also kurz vor Ablauf der Kündigungsfrist. Krankengeld wird dann statt Arbeitslosengeld gezahlt, weil man nicht vermittelbar, sondern krank ist. Soweit so klar. Kann aber eine solche ärztliche Bescheinigung (”gelber Schein”) ausreichen, wenn sie erst am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses vorliegt, also erst dann die Arbeitsunfähigkeit besteht? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Landessozialgericht in NRW zu beschäftigen. Das Gericht: “Arbeitnehmer, die am letzten Tag ihres Arbeitsverhältnisses von einem Arzt krankgeschrieben werden, erhalten ab dem Folgetag Krankengeld, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung Den Rest des Eintrags lesen »
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