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Mai 2012
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Archiv der Kategorie Diskriminierung

“Verpfeifen” kann Arbeitsplatz kosten

Den Arbeitgeber zu “verpfeifen” kann zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen. Einen solche Fall des “Whistleblowing” hatte jetzt das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer hatte seinen Arbeitgeber angezeigt, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben. Das Gericht entschied, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Was war geschehen? Der Kläger, ein Vertriebsingenieur, war mehrere Monate arbeitsunfähig krank. Nach seiner Gesundung befand er sich - neben anderen Kollegen - in Kurzarbeit Null. Der Arbeitgeber versuchte in dieser Zeit ohne Erfolg, den Kläger zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags bewegen und kündigte schließlich das Arbeitsverhältnis, weil zwei eng mit ihm zusammenarbeitende Kollegen, die für hohen Umsatz sorgten, gedroht hatten, Den Rest des Eintrags lesen »

Auch Geschäftsführer können wegen Alter diskriminiert werden

In dem Verfahren eines Geschäftsführers, das bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ging, war ein medizinischer Geschäftsführer einer Kölner Klinik nach Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 nicht weiterbeschäftigt worden. Der Aufsichtsrat der Klinik (eine Gesellschaft der Stadt) hatte beschlossen, das Anstellungsverhältnis mit dem im Zeitpunkt der (regulären) Vertragsbeendigung 62 Jahre alten Kläger nicht fortzusetzen. Die Stelle des medizinischen Geschäftsführers wurde vielmehr mit einem 41-jährigen Mitbewerber besetzt. Der Geschäftsführer klagt wegen Altersdiskriminierung (AGG) und verlangte Schadenersatz.  Das Oberlandesgericht hatte ihm bereits EUR 36.600 (statt der geforderten 110.000 Euro) zugesprochen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, Den Rest des Eintrags lesen »

Können Kollegen eine Kündigung erzwingen?

Die Frage, ob Kollegen erzwingen können, dass jemanden gekündigt wird, wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich. Kaum jemand wird soweit gehen, einem anderen den Arbeitsplatz streitig zu machen. Denkt man. Aber weit gefehlt. Eine sog. “Druckkündigung” ist tatsächlich möglich, wenn “Kollegen” (die man wohl weiterhin so nennen muss) auf den Arbeitgeber einwirken, jemanden schlicht aus dem Betrieb zu entfernen. Ein solcher Fall lag jetzt auch dem Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am 24.04.2012 vor (AZ: 2 Sa 331/11), wobei die Richter klarstellten, nur im Ausnahmefall und je nachdem, was im Betrieb vorgefallen ist, kann der Arbeitgeber wegen einer solchen Drucksituation einen Beschäftigten entlassen. Passiert waren einige Streitigkeiten, weshalb im konkreten Fall trotzdem eine Den Rest des Eintrags lesen »

Weniger Urlaub für Jüngere ist unwirksam

In einigen Tarifverträgen, so auch dem TVöD, ist die Urlaubsdauer an die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres geknüpft. So soll es im öffentlichen Dienst erst nach Vollendung des 40. Lebensjahres den maximalen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen geben. Das wollte eine Beschäftigte, noch unter 40 Jahre alt, nicht hinnehmen und zog durch die Instanzen. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr recht. Nach § 7 Abs. 1 und 2 AGG dürfen Beschäftigte u.a. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden. Eine ‘unmittelbare Benachteiligung’ liegt - so die Richter - dann vor, “wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde”. Die Richter in ihrer Begründung: “Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Den Rest des Eintrags lesen »

Bei Diskriminierung Eile geboten

Will ein Stellenbewerber finanzielle Ansprüche wegen Diskriminierung geltend machen, ist Eile geboten. Dies lernte jetzt ein behinderte Stellenbewerber, der keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch eines öffentlichen Arbeitgebers erhalten hatte. Solche Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 15.03.2012 - 8 AZR 160/11). Diese im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgelegte Frist sei wirksam und auch nach EU-Recht nicht zu beanstanden. Der schwerbehinderte Stellenbewerber scheiterte mit seiner Klage. Das Land hatte ihm am 02.09.2008 eine Absage erteilt, ohne ihn zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Der Kläger fühlte sich wegen seiner Behinderung benachteiligt. Die unterlassene Einladung sei als Indiz für eine Diskriminierung anzusehen (§ 22 AGG). Er forderte daher eine Entschädigungszahlung (§ 15 AGG). Das Den Rest des Eintrags lesen »

Kettenbefristungen - doch kein Missbrauch?

Der einmalige Fall diente dazu, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Eine Verwaltungsangestellte des Landes Nordrhein-Westfalen war insgesamt 13 Mal hintereinander jeweils mit einem befristeten Vertrag beschäftigt worden. In der Vorlage an den EuGH stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) also die Frage, ob “Zahl und Dauer der bereits in der Vergangenheit mit demselben Arbeitnehmer geschlossenen befristeten Arbeitsverträge” bei der Missbrauchskontrolle eine besondere Bedeutung haben könnten. Kurz gesagt: Der EuGH hatte keine Bedenken, jedenfalls wenn jeweils ein Vertretungsfall vorliegt. So weit - so (nicht) gut. Der EuGH betont zunächst den Sinn der maßgeblichen EU-Richtlinie (1999/70/EG Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge) und führt aus, der wiederholte Rückgriff Den Rest des Eintrags lesen »

Beamtin diskriminiert

Eine Beamtin in Niedersachsen bewarb sich erfolglos um die Stellen eines ‘Ersten Gemeinderates’ und erhielt wegen Diskriminierung eine Entschädigung zugesprochen. Die damals 53 Jahre alte Beamtin war offensichtlich wegen ihres Altes nicht in die engere Wahl gekommen. Die Beamtin klagte vor dem Verwaltungsgericht auf Schadenersatz und forderte eine Entschädigung von 30.000 Euro. Sie machte geltend, schon während des Auswahlprozesses sei sie wegen ihres Altes nicht berücksichtigt worden, was der Bürgermeister der Stadt natürlich bestritt. Im Berufungsverfahren sah auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters. Allerdings wurde der Klägerin nur eine Schadenersatz in Höhe eine Monatsgehalts, also 4.864,61 Euro zugesprochen. Bei der Auswahlentscheidung sei zwar das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu beachten, so das Gericht, aber nicht der Höchstsatz der Entschädigung - von drei Monatsgehältern - auszuschöpfen (OVG Lüneburg v.10.01.2012 - 5 LB 9/10).

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.gleichbehandlung-hamburg.de

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