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25.4.2012 von admin.
In dem Verfahren eines Geschäftsführers, das bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ging, war ein medizinischer Geschäftsführer einer Kölner Klinik nach Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 nicht weiterbeschäftigt worden. Der Aufsichtsrat der Klinik (eine Gesellschaft der Stadt) hatte beschlossen, das Anstellungsverhältnis mit dem im Zeitpunkt der (regulären) Vertragsbeendigung 62 Jahre alten Kläger nicht fortzusetzen. Die Stelle des medizinischen Geschäftsführers wurde vielmehr mit einem 41-jährigen Mitbewerber besetzt. Der Geschäftsführer klagt wegen Altersdiskriminierung (AGG) und verlangte Schadenersatz. Das Oberlandesgericht hatte ihm bereits EUR 36.600 (statt der geforderten 110.000 Euro) zugesprochen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, Den Rest des Eintrags lesen »
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25.4.2012 von admin.
Die Frage, ob Kollegen erzwingen können, dass jemanden gekündigt wird, wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich. Kaum jemand wird soweit gehen, einem anderen den Arbeitsplatz streitig zu machen. Denkt man. Aber weit gefehlt. Eine sog. “Druckkündigung” ist tatsächlich möglich, wenn “Kollegen” (die man wohl weiterhin so nennen muss) auf den Arbeitgeber einwirken, jemanden schlicht aus dem Betrieb zu entfernen. Ein solcher Fall lag jetzt auch dem Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am 24.04.2012 vor (AZ: 2 Sa 331/11), wobei die Richter klarstellten, nur im Ausnahmefall und je nachdem, was im Betrieb vorgefallen ist, kann der Arbeitgeber wegen einer solchen Drucksituation einen Beschäftigten entlassen. Passiert waren einige Streitigkeiten, weshalb im konkreten Fall trotzdem eine Den Rest des Eintrags lesen »
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20.3.2012 von admin.
In einigen Tarifverträgen, so auch dem TVöD, ist die Urlaubsdauer an die Vollendung eines bestimmten Lebensjahres geknüpft. So soll es im öffentlichen Dienst erst nach Vollendung des 40. Lebensjahres den maximalen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen geben. Das wollte eine Beschäftigte, noch unter 40 Jahre alt, nicht hinnehmen und zog durch die Instanzen. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr recht. Nach § 7 Abs. 1 und 2 AGG dürfen Beschäftigte u.a. nicht wegen ihres Alters benachteiligt werden. Eine ‘unmittelbare Benachteiligung’ liegt - so die Richter - dann vor, “wenn eine Person wegen ihres Alters eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde”. Die Richter in ihrer Begründung: “Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Den Rest des Eintrags lesen »
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17.3.2012 von admin.
Will ein Stellenbewerber finanzielle Ansprüche wegen Diskriminierung geltend machen, ist Eile geboten. Dies lernte jetzt ein behinderte Stellenbewerber, der keine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch eines öffentlichen Arbeitgebers erhalten hatte. Solche Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden, urteilte jetzt das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 15.03.2012 - 8 AZR 160/11). Diese im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) festgelegte Frist sei wirksam und auch nach EU-Recht nicht zu beanstanden. Der schwerbehinderte Stellenbewerber scheiterte mit seiner Klage. Das Land hatte ihm am 02.09.2008 eine Absage erteilt, ohne ihn zum Vorstellungsgespräch einzuladen. Der Kläger fühlte sich wegen seiner Behinderung benachteiligt. Die unterlassene Einladung sei als Indiz für eine Diskriminierung anzusehen (§ 22 AGG). Er forderte daher eine Entschädigungszahlung (§ 15 AGG). Das Den Rest des Eintrags lesen »
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11.2.2012 von admin.
Betriebsbedingte Kündigungen sind die häufigste Form von Kündigungen. Da durch die Sozialauswahl häufig Jüngere betroffen sind, stellt sich die Frage nach der richtigen Kündigungsfrist. Zunächst einmal muss ein Arbeitgeber nachweisen, dass wirksame Kündigungsgründe vorliegen. Gibt es also interne/externe Ursachen für den Arbeitsplatzabbau? Liegt eine unternehmerische Entscheidung z.B. zur Strukturänderung vor? Ist ein verringerter Beschäftigungsbedarf nachgewiesen? Sind Maßnahmen “dringend” umzusetzen und ist die soziale Auswahl durchgeführt worden? Wenn dann der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen will (und vorher den Betriebsrat angehört hat), ist die richtige Kündigungsfrist einzuhalten. Hierbei gilt die gesetzliche Regelung (§ 622 BGB) nach der ein Arbeitsverhältnis in den ersten zwei Jahren mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden kann. Bei längerer Zugehörigkeit Den Rest des Eintrags lesen »
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19.1.2012 von admin.
Es müsste sich eigentlich herumgesprochen haben, dass Anzüglichkeiten (hier mal “vornehm” ausgedrückt) im betrieblichen Alltag nichts zu suchen haben. Auch Betriebsratsmitglieder sind deshalb nicht davor geschützt, den Job zu verlieren, wenn sie sexuelle Belästigungen begehen. In einem Fall, der jetzt bis zum Bundesarbeitsgericht ging, fiel ein Betriebsratsmitglied gleich mehrfach auf. So hatte es schon 2007 eine Abmahnung gegeben, weil er eine Mitarbeiterin mit einem “Schlag auf das Gesäß belästigt” hatte. Zur Kündigung kam es wegen vier Vorfällen sexuellen Inhalts, u.a. die anzügliche Bemerkung, eine Kollegin würde “für ihn ihre körperlichen Reize zur Schau stellen” (er meinte übrigens, nur “geneckt” zu haben). Auch machte er ihr anzügliche Angebote beim Mittagessen. Das BAG stimmte der fristlosen Kündigung zu und verwies darauf, nach dem AGG sei ausdrücklich unerwünscht jedes “sexuell bestimmtes Verhalten”, Den Rest des Eintrags lesen »
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18.1.2012 von admin.
Eine Beamtin in Niedersachsen bewarb sich erfolglos um die Stellen eines ‘Ersten Gemeinderates’ und erhielt wegen Diskriminierung eine Entschädigung zugesprochen. Die damals 53 Jahre alte Beamtin war offensichtlich wegen ihres Altes nicht in die engere Wahl gekommen. Die Beamtin klagte vor dem Verwaltungsgericht auf Schadenersatz und forderte eine Entschädigung von 30.000 Euro. Sie machte geltend, schon während des Auswahlprozesses sei sie wegen ihres Altes nicht berücksichtigt worden, was der Bürgermeister der Stadt natürlich bestritt. Im Berufungsverfahren sah auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters. Allerdings wurde der Klägerin nur eine Schadenersatz in Höhe eine Monatsgehalts, also 4.864,61 Euro zugesprochen. Bei der Auswahlentscheidung sei zwar das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zu beachten, so das Gericht, aber nicht der Höchstsatz der Entschädigung - von drei Monatsgehältern - auszuschöpfen (OVG Lüneburg v.10.01.2012 - 5 LB 9/10).
Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.gleichbehandlung-hamburg.de
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