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Mai 2012
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Archiv der Kategorie Abmahnung

Abmahnung statt Kündigung - oder beides?

Entschließt sich ein Arbeitgeber, bei einem Fehlverhalten eine Abmahnung auszusprechen, kann er aus dem selben Grund nicht kündigen. Eigentlich eine ‘Binsenweißheit’, wenn man sich das Prinzip “gelbe” Karte und “rote” Karte vor Augen hält. Trotzdem kommt es vor, dass Arbeitgeber zu beiden Mitteln greifen. In einem Fall, der jetzt dem Landesarbeitsgericht Berlin vorlag, ging es - zeitversetzt - um beides. Auf dem Schreibtisch einer Justizangestellte, für strafrechtliche Ermittlungsverfahren zuständig, landete ausgerechnet ein Durchsuchungsbeschluss gegen den Sohn einer Arbeitskollegin. Sofort “schwatze” sie dies im Haus herum und als der Arbeitgeber dies erfuhr, sprach er eine Abmahnung aus. Aber nicht nur das. Gegen die Angestellte wurde auch ein Strafverfahren eingeleitet und als sie zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung - wegen ihrer Pflichtverstöße - verurteilt wurde, kündigte der Arbeitgeber fristlos und hilfsweise fristgerecht. Das wollte die Angestellte natürlich nicht akzeptieren und zog vor das Arbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht Berlin gab ihr recht (Urteil vom 28.04.2011, Az.: 25 Sa 2684/10). Weil ihr Fehlverhalten schon abgemahnt worden war, hatte der Arbeitgeber erkennen lassen, auf sein Kündigungsrecht zu verzichten. Dann kann er allerdings auch ‘die selbe Geschichte’ nicht zur Kündigung heranziehen. Allerdings gab das LAG auch den Hinweis, dass die Weitergabe dieser Information sogar für eine Kündigung gereicht hätte.

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.kuendigung-abfindung-hamburg.de 

Bei grober Beleidigung auch ohne Abmahnung

Ein Fall vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein zeigt, dass bei grober Beleidigung natürlich eine Kündigung auch ohne eine vorherige Abmahnung möglich ist. Der  Arbeitnehmer hatte wiederholt und massiv sexuell anzügliche Bemerkungen über die im Betrieb beschäftigten Frauen gemacht. “Besser eine Frau mit Charakter, als drei Schlampen” bis hin zu der Behauptung, seine Vorgesetzte habe eine Nacht mit einem Geschäftspartner verbracht, obwohl der eigene Ehemann HIV-positiv sei. Ob er im Vorfeld schon eine Abmahnung (oder nur eine ‘Ermahnung’) erhalten hatte, blieb im Prozess unklar. Für das Gericht kam es hierauf allerdings nicht an, weil ein Arbeitnehmer bei einem derart starken Fehlverhalten mit einer Kündigung rechnen muss. Auch die Behauptung des Klägers, er hätte zur fraglichen Zeit Den Rest des Eintrags lesen »

Abmahnung - wie reagieren?

Wer eine Abmahnung bekommt, kann unterschiedlich reagieren. Eine Gegendarstellung zur Personalakte zu reichen, ist die häufigste Reaktion. Man kann die Abmahnung aber auch auf sich beruhen lassen, etwa wenn ziemlich sicher ist, dass formale Fehler enthalten sind (kein echter Pflichtenverstoß, keine konkrete Aufforderung). Darauf kann auch eine Klage gegen die Abmahnung gestützt werden, also den Arbeitgeber zu verpflichten, die unzutreffende Abmahnung aus der Personalakte zu nehmen. Schließlich kann auch abgewartet werden, ob nach der “gelben” Karte später auch die “rote”, also die Kündigung folgt. Dann wird im Kündigungsschutzprozess auch die Wirksamkeit einer vorherigen Abmahnung geprüft. Bei der Entfernungsklage (aus der Akte) gibt es keine konkreten Fristen. Allerdings Den Rest des Eintrags lesen »

Muss ich im Urlaub erreichbar sein?

Vor der Urlaubszeit stellen sich viele Beschäftigte die Frage: Kann mich mein Chef auch im Urlaub anrufen? Muss ich erreichbar sein, jedenfalls im Notfall? Die klare Antwort des Arbeitsrechtlers lautet: Nein. Schon im Jahr 2000 hat diese Frage das Bundesarbeitsgericht (BAG) beantworte. Sogar “freiwillige” Absprachen zur Erreichbarkeit im Urlaub sind nicht bindend. Bekanntlich geht es hier auch um “echte” oder “gewünschte” Freiwilligkeit. Grundsätzlich - so die Richter - ist dem Arbeitnehmer “uneingeschränkt zu ermöglichen, anstelle der Arbeitsleistung die ihm aufgrund des Urlaubsanspruchs zustehende Freizeit selbstbestimmt zu nutzen”. (Az.: 9 AZR 405/99). Schließlich hat der Arbeitgeber es vorher in der Hand zu entscheiden, ob er den beantragten Urlaub gewährt oder den Urlaubswunsch etwa wegen dringender betrieblicher Belange ablehnt. Auch kann nicht etwa eine Vereinbarung getroffen werden, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, den Urlaub abzubrechen und die Arbeit wieder aufzunehmen. Das wäre ein Verstoß gegen das Bundesurlaubsgesetz. Was also tun, wenn im Urlaub trotzdem das Handy klingelt? Praktisch gesehen gibt es ja eine Mailbox und dann kann jeder selbst entscheiden, ob man den Urlaub wirklich unterbrechen lässt. Übrigens kann arbeitsrechtlich gesehen sogar verlangt werden, den Urlaubstag nachgewährt zu bekommen.

Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg

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