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11.2.2012 von admin.
Betriebsbedingte Kündigungen sind die häufigste Form von Kündigungen. Da durch die Sozialauswahl häufig Jüngere betroffen sind, stellt sich die Frage nach der richtigen Kündigungsfrist. Zunächst einmal muss ein Arbeitgeber nachweisen, dass wirksame Kündigungsgründe vorliegen. Gibt es also interne/externe Ursachen für den Arbeitsplatzabbau? Liegt eine unternehmerische Entscheidung z.B. zur Strukturänderung vor? Ist ein verringerter Beschäftigungsbedarf nachgewiesen? Sind Maßnahmen “dringend” umzusetzen und ist die soziale Auswahl durchgeführt worden? Wenn dann der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigen will (und vorher den Betriebsrat angehört hat), ist die richtige Kündigungsfrist einzuhalten. Hierbei gilt die gesetzliche Regelung (§ 622 BGB) nach der ein Arbeitsverhältnis in den ersten zwei Jahren mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende gekündigt werden kann. Bei längerer Zugehörigkeit Den Rest des Eintrags lesen »
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