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10.2.2012 von admin.
Was hätte ein Arbeitnehmer gemacht, wenn ihm eine höhere Betriebsrente versprochen wurde, als sie tatsächlich ausfällt? Wäre der Arbeitnehmer trotzdem vorzeitig in Rente gegangen oder nicht? Könnte er sich noch anders absichern, weil die Rente nun tatsächlich geringer ist? Mit derart spannenden Fragen musste sich das Arbeitsgericht Lörrach deshalb beschäftigen, weil eine Betriebsrentner schlicht eine falsche Auskunft von seinem Arbeitgeber erhalten hatte, wie hoch denn seine Rente ausfällt, wenn er sich für einen vorzeitigen Rentenbeginn entscheidet. Es ging immerhin um die Differenz zwischen EUR 903,66 und tatsächlich gezahlten EUR 652,81 monatlich. War die Auskunft falsch, hat der Rentner einen Schadenersatzanspruch. Eigentlich. Er muss dann so gestellt werden, wie er ohne die Falschauskunft stehen würde. Das würde bedeuten: ja, die Differenz hat der Arbeitgeber zu tragen. Das Problem ist nur: Den Rest des Eintrags lesen »
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