20.5.2012 von admin.
Wird eine Abfindung gezahlt, fallen hierauf keine Sozialversicherungsbeiträge an. Eine Abfindung ist beitragsfrei. Allerdings muss eindeutig sein, dass die Abfindung “wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses” und als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes (nach §§ 9,10 Kündigungsschutzgesetz) gezahlt wird. Dann fallen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung nicht an, weil solche Abfindungen, also Entlassungsentschädigungen, kein Arbeitsentgelt im Sinne von §14 SGB IV sind. Ausnahmen bestehen allerdings, wenn ein “verdecktes” Arbeitsentgelt gezahlt wird, also Ansprüche auf laufende Zahlung (Gehalt, Bonus etc.) als Abfindung deklariert werden, obwohl sie keine sind. Hier muss sehr vorsichtig agiert werden, etwa wenn Den Rest des Eintrags lesen »
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10.5.2012 von admin.
Ob ein Wechsel des Eigentümers (Betriebsübergang) immer auch einen Wechsel des Arbeitsgebers bedeutet, ist häufig genug Streitfall vor den Arbeitsgerichten. Das Bundesarbeitsgericht hatte jetzt den Fall eines Rettungssanitäters zu beurteilen, der bei einer gemeinnützigen Gesellschaft in Sachsen beschäftigt war. Die zur Durchführung des Rettungsdienstes notwendigen Einsatzfahrzeuge sowie die Räumlichkeiten der Rettungswachen in dem Beschäftigungsort gehörten einem anderen Rechtsträger und wurden der gemeinnützigen Gesellschaft nur “zur Verfügung gestellt”. Dieser Rechtsträger kündigte den Vertrag mit der Gesellschaft aber fristlos und die Räumlichkeiten und Ausrüstungsgegenstände mussten am nächsten Tag zurückgegeben werden. Die Notfallrettung und den Krankentransport führten sofort drei andere Unternehmen durch, die auch die Einsatzfahrzeuge und die Rettungswachen nutzten. Der Rechtsstreit ging also Den Rest des Eintrags lesen »
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7.5.2012 von admin.
Wenn ein Beschäftigter wegen unterschiedlicher Krankheiten im Jahr 38 oder auch 57 Arbeitstage fehlt, reicht das nicht für eine Kündigung. Das hat jetzt das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf im Fall einer Schwerbehinderten entschienden, die ohnehin tariflich nicht kündbar war (Urteil vom 05.03.2012- 14 Sa 1377/11). Wie es trotzdem zu einer Kündigung kam? Der Arbeitgeber hatte fristlos „aus wichtigem Grund“ und mit sozialer Auslauffrist gekündigt. Das Gericht meinte, eine negative Gesundheitsprognose sei aus solchen Fehlzeiten noch nicht zu schließen. Die schwerbehinderte Frau sei ständig krank, so der Arbeitgeber. Seit 2000 habe sie jedes Jahr krankheitsbedingte Fehlzeiten zwischen 38 und 109 Arbeitstagen gehabt, so 2008 57 und 2009 38 Arbeitstage. Dies deutete auf eine negative Gesundheitsprognose mit auch künftig hohen Fehlzeiten hin, so dass eine fristlose Kündigung aus „wichtigem Grund“ gerechtfertigt sei. Das sah das Landesarbeitsgericht anders. Für unkündbare Beschäftigte gebe es einen „verschärften Maßstab“, wann diese aus Den Rest des Eintrags lesen »
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7.5.2012 von admin.
Den Arbeitgeber zu “verpfeifen” kann zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses führen. Einen solche Fall des “Whistleblowing” hatte jetzt das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein zu beurteilen. Ein Arbeitnehmer hatte seinen Arbeitgeber angezeigt, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben. Das Gericht entschied, das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen. Was war geschehen? Der Kläger, ein Vertriebsingenieur, war mehrere Monate arbeitsunfähig krank. Nach seiner Gesundung befand er sich - neben anderen Kollegen - in Kurzarbeit Null. Der Arbeitgeber versuchte in dieser Zeit ohne Erfolg, den Kläger zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags bewegen und kündigte schließlich das Arbeitsverhältnis, weil zwei eng mit ihm zusammenarbeitende Kollegen, die für hohen Umsatz sorgten, gedroht hatten, Den Rest des Eintrags lesen »
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30.4.2012 von admin.
Einer Bankangestellten wurde gekündigt, weil Sie ein “Gefällt mir” unter einen kritischen Beitrag ihres Ehemannes setzte. Kündigung also wegen Meinungsäußerung in sozialen Medien? Das Hamburger Abendblatt berichtet über den Fallder vor dem Arbeitsgericht Dessau verhandelt wurde. Einer leitenden Bankangestellten war nach 25 Jahren gekündigt worden, nachdem ihr Ehemann auf seiner Facebook-Seite geschrieben hatte: “Hab gerade mein Sparkassen-Schwein auf XXX getauft. Na ja, irgendwann stehen alle Schweine vor einem Metzger.” Als Namen setzte er die der Vorgesetzten seiner Frau ein. Zudem veröffentlichte er ein Fischfoto mit einem Sparkassensymbol. Daneben stand: “Unser Fisch stinkt vom Kopf.” Zur fristlosen Kündigung kam es dann, weil die Frau ein “Gefällt mir” unter den Beitrag setze und Den Rest des Eintrags lesen »
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26.4.2012 von admin.
Wenn eine Zeitarbeitsfirma Arbeitskräfte verleiht, geschieht dies oft nur an einen bestimmten Kunden. Entzieht dieser Kunde allerdings der Zeitarbeitsfirma den Auftrag, kann es vorkommen, dass der jeweils eingesetzte Leiharbeiter die Kündigung bekommt. Begründet wird die Kündigung dann damit, es bestehe keine Verwendung mehr. Auch gebe es keine neuen Kunden, an die jetzt verliehen werden könnte. Einen solchen Fall brachte jetzt ein Leiharbeitnehmer vor das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz und bekam recht (LAG Rheinland - Pfalz, Urt. v. 24.02.2012, Az. 6 Sa 517/11).
Nach dieser Entscheidung muss eine Zeitarbeitsfirma bei einer Kündigung anhand der Auftrags- und Personalplanung nachvollziehbar darlegen, warum nicht nur eine kurzfristige Auftragsschwankung vorliegt. Den Rest des Eintrags lesen »
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25.4.2012 von admin.
In dem Verfahren eines Geschäftsführers, das bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ging, war ein medizinischer Geschäftsführer einer Kölner Klinik nach Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 nicht weiterbeschäftigt worden. Der Aufsichtsrat der Klinik (eine Gesellschaft der Stadt) hatte beschlossen, das Anstellungsverhältnis mit dem im Zeitpunkt der (regulären) Vertragsbeendigung 62 Jahre alten Kläger nicht fortzusetzen. Die Stelle des medizinischen Geschäftsführers wurde vielmehr mit einem 41-jährigen Mitbewerber besetzt. Der Geschäftsführer klagt wegen Altersdiskriminierung (AGG) und verlangte Schadenersatz. Das Oberlandesgericht hatte ihm bereits EUR 36.600 (statt der geforderten 110.000 Euro) zugesprochen. Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, Den Rest des Eintrags lesen »
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25.4.2012 von admin.
Die Frage, ob Kollegen erzwingen können, dass jemanden gekündigt wird, wirkt auf den ersten Blick widersprüchlich. Kaum jemand wird soweit gehen, einem anderen den Arbeitsplatz streitig zu machen. Denkt man. Aber weit gefehlt. Eine sog. “Druckkündigung” ist tatsächlich möglich, wenn “Kollegen” (die man wohl weiterhin so nennen muss) auf den Arbeitgeber einwirken, jemanden schlicht aus dem Betrieb zu entfernen. Ein solcher Fall lag jetzt auch dem Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein am 24.04.2012 vor (AZ: 2 Sa 331/11), wobei die Richter klarstellten, nur im Ausnahmefall und je nachdem, was im Betrieb vorgefallen ist, kann der Arbeitgeber wegen einer solchen Drucksituation einen Beschäftigten entlassen. Passiert waren einige Streitigkeiten, weshalb im konkreten Fall trotzdem eine Den Rest des Eintrags lesen »
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15.4.2012 von admin.
Einen Aufhebungsvertrag (statt einer Kündigung) abzuschließen, ist auf jeden Fall schädlich für den späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld und kann zu einer Sperrzeit führen. So die landläufige Meinung, die (leider) auch nicht ganz von der Hand zu weisen ist. Die Arbeitsagentur kann nämlich dem Einzelnen vorhalten, “auf Kosten der Versichertengemeinschaft” das Arbeitsverhältnis ohne Grund beendet zu haben. Der Zweck der bestehenden Sperrzeitregelung ist, die Versichertengemeinschaft vor Arbeitslosen zu schützen, die ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Häufig zitiert wird nun der Fall einer über 60jährigen Mitarbeiterin, die nach 39 Jahren Zugehörigkeit mit einer Abfindung von EUR 47.000 ausgeschieden war. Sie konnte allerdings eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, dass sie bei Anwendung der Sozialauswahl von einer Kündigung betroffen gewesen wäre. Das Landessozialgericht lehnte in diesem Einzelfall eine Sperrfrist ab (Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 16. 02. 2011, Az.: L 3 AL 712/09). Allerdings ist zu erkennen, dass die Abfindung unter dem Faktor 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr lag. Bei einer höheren Abfindung hätte das Gericht anders entschieden. Das ist auch aus dem inzwischen vorliegenden Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in diesem Fall abzuleiten. Die Richter dort: “Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der drohenden Arbeitgeberkündigung erfolgt bei Aufhebungsverträgen unter Vereinbarung einer Abfindung bis zur Höhe nach § 1a KSchG nur noch dann, wenn im konkreten Fall Anhaltspunkte für eine Gesetzesumgehung zu Lasten der Versichertengemeinschaft vorliegen.” (Urteil BSG v. 2.5.2012 – Az : B 11 AL 6/11 R). Das heißt im Umkehrschluss, bei einer höheren Abfindung wird die Rechtmäßigkeit immer geprüft. Es ist also in jedem Fall anwaltliche Hilfe erforderlich, wenn ein Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag geschlossen werden soll. Hinterher ist guter Rat nicht nur teuer, sondern oft nicht mehr möglich.
Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.kuendigung-abfindung-hamburg.de
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13.4.2012 von admin.
Ob ein einseitiger Tarifwechsel durch den Zeitarbeits Arbeitgeber möglich ist, hatte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu entscheiden. Die klare Antwort: Nein, einseitig geht das nicht. In dem Fall war ursprünglich für das Zeitarbeitsverhältnis ein Tarifvertrag der christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit angewandt worden. Diese Tarifverträge sind vom Bundesarbeitsgericht für null und nichtig erklärt worden. Der Arbeitgeber hatte aber in diesem Streitfall eine Klausel in den Arbeitsvertrag aufgenommen, nach der “durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Mitarbeiter die vorgenannten Tarifverträge jeweils für die Zukunft durch solche ersetzt werden sollten, die von einem anderen für den Arbeitgeber zuständigen Arbeitgeberverband geschlossen wurde”, also einseitig. Das Gericht sah eine solche Klausel als unwirksam an und zwar auch dann, wenn bereits (wie behauptet) 99 % der Mitarbeiter diesem Tarifwechsel zugestimmt hätten. In dem Fall hatte ein Betroffener gegen den Tarifwechsel geklagt mit dem Ziel natürlich, die im Betrieb übliche Vergütung zu erhalen. Das Gericht stellte gleichfalls klar, dass ein Interesse an der Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen nicht ausreicht, um ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine Änderungskündigungzu begründen (LAG Rheinland-Pfalz v. 02.03.2012 – 9 Sa 627/11).
Verfasser: Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Steen, Hamburg
www.gleichbehandlung-hamburg.de
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